Schulungsprogramm und Anforderungen SPL (F) Sportpilotenausbildung
.
Praktische Ausbildung SPL Ultraleichtlug
Der praktische Ausbildungsabschnitt der SPL (F) Ausbildung umfasst mindestens 30 Blockstunden Flugzeit
Die Blockzeit rechnet sich von der ersten Bewegung des LFZ bis zum Stillstand und setzt sich wie folgt zusammen:
- Mind. 15 Flugstunden mit Fluglehrer
- 1 Überlandflug mit Fluglehrer von einer Distanz pro Wegstrecke von mindestens 200 km
- 1 Dreieck von mind. 50 km Wegstrecke pro Abschnitt im Solo Flug
- insgesamt mind. 40 Solo Landungen
Theorie Ausbildung SPL Ultraleichtflug
Die Theorieschulung umfasst folgende Fächer:
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Technik
- Pyrotechnik
- Meteorologie
- Grundlagen des Fliegens
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung und Flugplanung
- Verhalten in besonderen Fällen
- Navigation
- Flugfunk
Keine Pflicht, jedoch empfehlenswert:
- Flugfunkzeugnis BZF I bzw. BZF II
Lizenzerhalt SPL nach der Ausbildung
Der Inhaber einer LAPL(A) muss:
Im Besitz eines gültigen fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses (Medical) sein.
Innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Berechtigung mind. 12 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC) nachweisen können.
Mind. 12 Landungen innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt haben.
und eine Auffrischungsschulung von mind. einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer absolviert haben.